Kunden weltweite Compliance ermöglichen

Als Reaktion auf eine Reihe neuer Standardvertragsklauseln (SCCs), die die Europäische Kommission im Juni für die Datenübertragung aus der Europäischen Union veröffentlicht hat, haben wir am 27. September unsere Datenverarbeitungsbedingungen für alle Kunden aktualisiert. Zur Einhaltung der neuen SCCs sind Ihrerseits keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Schauen wir uns doch einmal an, was sich geändert hat.

Was bedeutet das für Fastly Kunden?

Für Neukunden sind die neuen SCCs bereits in unseren Online-Datenverarbeitungsbedingungen enthalten. Für Bestandskunden treten die Aktualisierungen ab dem 27. Oktober 2021 in Kraft, also 30 Tage nach Veröffentlichung der aktualisierten Bedingungen. Als Bestandskunde mit einer unterzeichneten Datenverarbeitungsvereinbarung haben Sie bis zum 27. Dezember 2022 Zeit, eine neue Vereinbarung abzuschließen oder den neuen Onlinebedingungen zuzustimmen.

Die Änderungen an unseren Datenverarbeitungsbedingungen berücksichtigen die durch die neuen SCCs verursachten Änderungen und zielen darauf ab, den Datentransfer aus dem Vereinigten Königreich auch nach dem Brexit aufrechtzuerhalten. Da in der DSGVO bereits eine frühere Version dieser Standardvertragsklauseln vorgeschrieben war, bleibt ein Großteil unserer Datenverarbeitungsbedingungen unverändert. Aber so minimal diese Änderungen auch scheinen mögen, so beinhalten sie doch einige wesentliche Verpflichtungen. Die Vorgängerversion unserer Datenverarbeitungsbedingungen finden Sie auf unseren Archivseiten

Die Aktualisierungen unserer Datenverarbeitungsbedingungen gelten für unsere gesamte Produktpalette – von unseren Bereitstellungslösungen über Compute bis hin zu unserer Next-Gen WAF (ehemals Signal Sciences). Sie profitieren also von den aktualisierten Bedingungen, ganz gleich, wie Sie unsere Produkte nutzen. 

Wenn Sie zu den wenigen Kunden gehören, die eine Datenverarbeitungsvereinbarung unterzeichnet haben, empfehlen wir Ihnen, bei Ihrer nächsten Vertragsverlängerung eine aktualisierte Vereinbarung abzuschließen. Wenn Sie möchten, dass die aktualisierten Bedingungen schon früher für Sie gelten, können Sie sich auch gerne an Ihren Account Manager oder an kontakt@fastly.com wenden, um eine neue unterzeichnete Version anzufordern.

Compliance leicht gemacht

Uns für den Datenschutz einzusetzen und unsere Kunden zu unterstützen liegt in unserer DNA. Wenn neue Datenschutzgesetze in Kraft treten, fühlen wir uns verpflichtet, Sie auf dem Laufenden zu halten und die notwendigen Änderungen so nahtlos wie möglich vorzunehmen, um unserem kundenzentrierten Ethos treu zu bleiben. 

Wir wissen, dass Gesetzesänderungen manchmal zu Unsicherheiten führen können. Deshalb können Sie in Sachen Compliance auf uns zählen. Bei Fragen können Sie sich gerne an kontakt@fastly.com wenden, aber wir bestätigen hiermit noch einmal, dass Sie nichts weiter unternehmen müssen.

Neal Hannan
Managing Counsel
Veröffentlicht am

Lesedauer: 2 Min.

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Neal Hannan
Managing Counsel

Neal Hannan ist Managing Counsel bei Fastly und verantwortlich für die Bereiche Produkt, Datenschutz und geistiges Eigentum. Bevor Neal zu Fastly kam, war er Attorney Advisor bei der Federal Trade Commission. Davor arbeitete er bei Boies Schiller Flexner LLP. Neal begann seine juristische Laufbahn als Rechtsreferendar am U.S. Court of Appeals for the Federal Circuit. Seinen Bachelor erwarb er am Williams College und seinen Juris Doctor an der Columbia University.

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